Strahlenschutz ist ein wissenschaftlich-technisches Fachgebiet, dessen Aufgabe darin besteht, Personen, Sachgüter und Umwelt vor möglicher schädigender Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zu schützen. Strahlenschutz ist damit ein interdisziplinäres Anwendungsgebiet von Strahlenbiologie, Strahlenmedizin, Strahlenphysik, Radioökologie und Strahlenmesstechnik.
Die früh nach Entdeckung der Radioaktivität und der Röntgenstrahlen festgestellten schädlichen biologischen Wirkungen ionisierender Strahlung machten restriktive Regeln für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen Strahlungsquellen wie Röntgeneinrichtungen und Beschleunigern erforderlich. Die heute gültigen Regelungen im Strahlenschutz beziehen sich mehrheitlich auf Empfehlungen der “International Commission on Radiological Protection“.
Aufgabe des Strahlenschutzes ist es, Verfahren zu erarbeiten und Maßnahmen einzuleiten, um die durch den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung entstehenden Risiken zu minimieren, Dosisgrenzwerte festzulegen und die Einhaltung dieser Dosisgrenzwerte mit geeigneten Mitteln zu überwachen.
Die Prinzipien des Strahlenschutzes lassen sich in folgenden Grundsätzen der ICRP zusammenfassen:
1. Es darf keine Strahlenanwendung ohne einen daraus resultierenden Nutzen geben (Grundsatz der Notwendigkeit und Rechtfertigung).
2. Alle Strahlenexpositionen müssen so niedrig gehalten werden, wie es unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Faktoren vernünftigerweise erreichbar ist (Grundsatz der Optimierung, ALARA Prinzip: As Low As Reasonable Achievable).
3. Die Strahlendosis von Einzelpersonen darf die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten (Grundsatz der Überwachung individueller Dosisgrenzwerte).
Am 1. August 2001 ist die neue Strahlenschutzverordnung und am 01. Juli 2002 die Röntgenverordnung in Kraft getreten. Die Röntgenverordnung liegt jetzt in der Fassung vom 30. April 2003 vor. Durch die Verordnungen sind die beiden EU-Richtlinien 96/29/Euratom (die so genannte Grundnormen-Richtlinie) und 97/43/Euratom (die so genannte Patienten-Richtlinie) von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt worden. (Euratom: Europäische Atomgemeinschaft).
Während in der Röntgenverordnung die Anwendung von Röntgenstrahlen in Medizin und Technik geregelt wird, regelt die Strahlenschutzverordnung den entsprechenden Umgang mit radioaktiven Stoffen sowie die Anwendung künstlich erzeugter höherenergetischer Strahlung (Beschleuniger mit Strahlenenergien größer 1 MeV), die insbesondere in der Strahlentherapie oder z.B. bei der Vernetzung von Materialien angewendet wird.
Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und die Anwendung von Röntgenstrahlen sind entweder Kenntnisse im Strahlenschutz oder die Fachkunde im Strahlenschutz notwendig, deren Erlangung u.a. durch den erfolgreichen Besuch von Strahlenschutzkursen möglich ist. Darüber hinaus können auch sogenannte Sachkundezeiten, d.h. Zeiträume innerhalb derer eine Berufserfahrung in dem jeweiligen Arbeitsgebiet erlangt werden soll, verlangt werden.
Diese für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche erforderlichen Strahlenschutzkurse sind in so genannten Richtlinien festgelegt. Hierin wird nicht nur beschrieben, wer in Abhängigkeit von seiner Ausbildung und seiner Funktion in seinem Tätigkeitsgebiet einen entsprechenden Strahlenschutzkurs absolvieren muss, sondern auch wie die unterschiedlichen Kurse hinsichtlich ihres Inhaltes und ihres zeitlichen Umfangs aufgebaut sein müssen.
Insgesamt 4 Richtlinien regeln den Erwerb und den Erhalt der Kenntnisse und Fachkunde im Strahlenschutz in der Technik und Medizin nach Röntenverordnung und Strahlenschutzverordnung.
1. Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin
2. Strahlenschutz in der Medizin, Richtlinie über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung-StrlSchV)
3. Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)
4. Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung
Die Notwendigkeit der Durchführung von Strahlenschutzkursen und der regelmäßigen Aktualisierung von Fachkunde und Kenntnissen ergibt sich somit u.a. aus der Forderung, den Beitrag, den die Anwendungen ionisierender Strahlung in der Medizin und Technik zur gesamten Strahlenexposition der Bevölkerung beitragen, gemäß dem ALARA-Prinzip zu minimieren.
Ca. 84 % der Strahlenexposition (Beitrag der durchschnittlichen effektiven Dosis) aus sog. zivilisatorischen (künstlichen) Quellen, der die Bevölkerung in Deutschland ausgesetzt ist, stammen aus der Medizin.
Damit kommt dem Strahlenschutz insbesondere in der medizinischen Anwendung eine hohe Bedeutung zu.


