Aktuelle Highlights

Umsetzung der EG-Richtlinie 2006/25EG “Künstliche optische Strahlung”

Informationsveranstaltung am 10.09.2010, 08:30 Uhr – 17:15 Uhr in Essen, Haus der Technik

Themen der Veranstaltung sind Informationen zum aktuellen Sachstand zur Umsetzung der EU-RL 2006/25/EG “Künstliche optische Strahlung”. Dabei werden die grundlegenden physikalischen und biologischen Kenntnisse zur Gefährdungsbeurteilung von optischen Strahlungsquellen vermittelt. An praktischen Beispielen wird die Vorgehensweise der Beurteilung von gebräuchlichen Quellen vermittelt.

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Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung von künstlich erzeugter optischer Strahlung

(Lampen, LED, UV-Strahler etc. mit Ausnahme von Lasern sowie natürlicher optischer (Sonnen-)Strahlung)

Praxis-Seminar vom 28.10. – 30.10.2010 in Essen, Haus der Technik

Die Gefährdungen durch die optische Strahlung von Lasern sowie die diesbezüglichen Regeln für Produkte und Arbeitsplätze sind lange bekannt. Inzwischen gibt es auch allgemeine, weitgehend verbindliche Anforderungen für die Produkt- oder Arbeitssicherheit von spektral breitbandigen optischen

Strahlungsquellen, die keine Laser sind. Dieser Kurs soll Unterstützung bei der Erfüllung dieser Anforderungen bieten. Bislang gab es zu diesem Thema keine übergreifende spezielle Ausbildung. Der Teilnehmer erhält Grundkenntnisse über die Gefährdung durch optische Strahlung. Er kennt die arbeitsplatzbezogenen Anforderungen nach der EU-Richtlinie “… künstliche optische Strahlung …” bzw. OSTV (noch nicht umgesetzt) und die Produktsicherheitsnormung für “… Lampen und Lampensysteme …”, sowie die Wechselwirkung zwischen beiden Anforderungen. Er wird über die geforderten besonderen Mess- und Bewertungsverfahren informiert und hat im Rahmen des Praktikums die Möglichkeit, Messverfahren kennen zu lernen.

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Kurs zur Wiedererlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz für med. Assistenzpersonal

Kurs vom 20.09. – 23.09.2010 in Essen, Haus der Technik

Dieser Kurs dient zur Wiedererlangung der Kenntnisse im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung für med. Assistenzpersonal entsprechend den Regelungen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Regelung betrifft diejenigen, die nach ihrem Grundkurs (90h oder 120h) bis dato noch nie einen Aktualisierungskurs besucht haben und somit Ihre Kenntnisse verloren haben.

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